top of page
Suche
  • AutorenbildJan Koltze

Ein guter Tag für die Unternehmensmitbestimmung

Von Daniel Hey



Durfte der Softwarekonzern SAP bei der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) das Vorschlagsrecht von Gewerkschaften für die Besetzung von mindestens zwei Aufsichtsratsmandaten in Frage stellen? Nein, hat in der vergangen Woche das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach Antragstellung von ver.di und IG Metall entschieden – und den Fall zugleich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt.


Erstmals hat sich das BAG damit mit der SE-Thematik befasst, und der Tag des Urteils wurde ein guter Tag für die Unternehmensmitbestimmung. Das Gericht hat die ordnungspolitische Bedeutung von Gewerkschaften durch seine Entscheidung gestärkt, indem es klargestellt hat: Die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sind antragsbefugt. Und: Das SE-Beteiligungsgesetz garantiert bei der Umwandlung in eine SE die gewerkschaftlichen Sitze für überbetriebliche Arbeitnehmervertreter.


Vertreter von Gewerkschaften werden zu Recht als ein prägendes Element der deutschen Unternehmensmitbestimmung angesehen, das auch in einer durch Umwandlung gegründeten SE weiter Bestand haben muss. Das Gericht betont dabei den überbetrieblichen Blickwinkel, der durch die Gewerkschaften in die Aufsichtsratsarbeit der Arbeitnehmerseite integriert wird.


Das Verfahren verdeutlicht die Komplexität von SE Verhandlungen, gerade weil sie sich in einem europäischen Kontext abspielen. Der EuGH muss nun folgerichtigerweise prüfen, ob die EU-Richtlinie die Sichtweise des BAG zur Auslegung des deutschen SE-Beteiligungsgesetzes stützt. Nicht zum ersten Mal muss sich der EuGH mit der deutschen Unternehmensmitbestimmung befassen. Bereits im Fall TUI stellte das europäische Gericht  klar, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht im vollen Umfang europarechtskonform ist.


Doch auch die Politik ist gefragt: Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss endlich als Kernelement der europäischen Corporate Governance verankert und so gesichert und gestärkt werden. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht bei diesem Thema in der Pflicht.


Daniel Hay ist Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

13 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Commentaires


bottom of page