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  • AutorenbildJan Koltze

Testpflicht für Unternehmen

Der Senat hat gestern klargestellt, dass die Unternehmen verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern, die im Betrieb präsent sein müssen, zweimal pro Woche einen Schnelltest anzubieten, sobald genügend Tests verfügbar sind. Diese deutliche Ansage ist richtig.

Hier die Erklärung des Senats im Einzelnen: https://www.hamburg.de/coronavirus/14993566/2021-03-31-sozialbehoerde-corona-massnahmen/


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