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Gute Arbeit

Hamburgs Arbeitsmarkt ist gut aufgestellt. Wie kaum eine andere Stadt haben wir einen guten Mix aus Dienstleistungen, Handel, Gewerbe und Industrie. Hinzu kommt ein gut aufgestellter öffentlicher Dienst. Mit einer Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurde soeben ein neuer Rekord aufgestellt.

Doch es ist noch viel zu tun. Mit meinen jahrelangen Erfahrungen aus gewerkschaftlicher Arbeit, aus meiner Arbeit als Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten großer Hamburger Unternehmen und aus meinem Engagement in der Koordinierungsgruppe zum Masterplan Industrie kenne ich die Felder, die es hier – auch im Zusammenspiel mit der Bundesebene – zu bestellen gilt, zum Beispiel:

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  • Gute Tarifverträge sind die beste Möglichkeit Arbeitsbedingungen zu entwickeln, und auch die soziale Sicherung z.B die Rente abzusichern. Das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit muß weiterentwickelt werden

  • Die Umsetzung eines Mindestlohnes von 12 € ist ein wichtiges Signal, dass der Hamburger Senat gesetzt hat. Wir müssen jetzt möglichst viele Bereiche hiermit erreichen.

  • Das Vergabegesetz zur Verpflichtung auf Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe nutzen (Das gilt natürlich auch für Zuwendungsempfänger)

  • Intensive und fortlaufende Arbeit, um die Transformation von Unternehmen im Hinblick auf den digitalen Wandel zu fördern. Dabei gilt es neben der technischen Sicht, auch den Blick auf die Arbeitnehmer zu richten, die den Wandel ja gestalten sollen. Ich trete für die Einrichtung von Beratungsstrukturen für einen Innovation- und Transferprozess Arbeit 4.0 ein. Dabei geht es um die Beschäftigten, und ihre Sicht auf das Thema. Es geht um Hilfestellung auch für die Träger der Mitbestimmung, um den Prozess der Digitalisierung im Sinne der Arbeitnehmer zu gestalten.

  • Neue Weiterbildungsstrategien, um Beschäftigte im digitalen Wandel nicht allein zu lassen. Ich möchte, dass alle Beschäftigten mitgenommen werden.

  • Weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit z. B. durch Nutzung der Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes zur Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

  • Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst brauchen Verlässlichkeit. Die Beamtinnen und Beamten dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen gefundenen Einigungen sollten deshalb Maßstab für die regelmäßigen Anpassungen der Besoldung und Versorgung sein. Ich möchte dazu beitragen, dass die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder weiterhin zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

  • Im bundesweiten Vergleich der Besoldung darf Hamburg nicht den Anschluss verlieren. Der öffentliche Dienst muss auch im Ländervergleich attraktiv bleiben. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg sollten Senat und Bürgerschaft dauerhaft ein Niveau der Besoldung oberhalb des Durchschnittes des Bundes und der Länder anstreben.

  • Ich wende mich gegen die steigende Zahl der Leih- und Werkverträge, der Minijobs sowie die Teilzeitarbeit. 52 Prozent der Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen arbeiten befristet. Hier geht es vor allem darum, die sachgrundlosen Befristungen zu beenden.

Deswegen wäre ein Masterplan Gute Arbeit eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zu den anderen Masterplänen. Denn Hamburg lebt von der Arbeitsleistung der Menschen. Sie schaffen den Wohlstand, die Binnennachfrage, die Produkte und Dienstleistungen. Ein Senat, dem die Zukunftsfähigkeit der Stadt wichtig ist, darf daher die Rahmenbedingungen von Arbeit nicht dem Markt allein überlassen.

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