Den Sozialstaat als verlässlichen Partner für die Bürger:innen gerade in krisenhaften Zeiten zu sichern, ist eine Herausforderung, der sich die rot-grüne Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt 2023/24 stellt. Mit dem Haushaltsantrag setzen die Regierungsfraktionen darüber hinaus starke Akzente beim Schutz von Frauen vor Gewalt, der Schuldnerberatung und beim sozialen Arbeitsmarkt.
Auch bei der Integration und der Engagementförderung werden wichtige Impulse gesetzt. Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen vom 13. bis zum 15. Dezember über die Haushaltsanträge und den Gesamthaushalt ab.
Dazu Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Herausforderungen mit den Folgen der Corona-Pandemie, den Folgen der Energiekrise und der Solidarität mit Geflüchteten sind enorm. Der Etat für Soziales im Gesamthaushalt weist für 2023 und 2024 eine deutliche Steigerung auf, damit die wachsenden Ausgaben für die Existenzsicherung und gesetzliche Ansprüche auf Hilfe erfüllt werden können. Ich freue mich, dass wir noch einmal mit rund 1,2 Millionen Euro den Gewaltschutz für Frauen stärken können und die Schuldnerberatungsstellen mit zusätzlichen 200.000 Euro ausbauen. Der Ausbau des Sozialen Arbeitsmarkts und weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen mit Migrationshintergrund sind weitere wichtige Anliegen, die wir seit Jahren verfolgen.“
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Nach der Corona-Pandemie verursacht der russische Angriffskrieg auf die Ukraine viele soziale Erschütterungen, die die Hamburger*innen hart treffen. Wir sind als Großstadt Ankunftsort für tausende Geflüchtete – und unsere sozialen Hilfesysteme sind zugleich durch die historisch hohe Inflation stark gefordert. Mit unserem Haushaltsantrag setzen wir daher nun zusätzliche Akzente, die den sozialen Zusammenhalt in der Stadt weiter stärken und bei der Bewältigung der aktuellen Krisen helfen sollen. Dazu gehört zum Beispiel die Verstärkung des Opferschutzes, die Förderung von Arbeitsmarktprojekten zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in ärmeren Stadtteilen und die Förderung von Projekten des freiwilligen Engagements sowie der Selbstorganisation.“
Ausgewählte Schwerpunkte:
Verstärkung des Opferschutzes und Betrieb des sechsten Hamburger Frauenhauses
Wir stellen 622.000 Euro pro Jahr zur ergänzenden Finanzierung der Fachberatungsstellen im Opferschutz, für den Betrieb des sechsten Frauenhauses und eine Förderrichtlinie für die Projekte SToP-Partnergewalt in den Stadtteilen bereit.
Aufstockung zusätzlicher §16i Stellen für Hamburgs sozialen Arbeitsmarkt
Wir stärken erneut den sozialen Arbeitsmarkt mit zusätzlich 170.000 Euro pro Jahr. Damit sollen für Langzeitarbeitslose zusätzliche geförderte Arbeitsplätze nach §16 i SGB II in Projekten zur gemeinwohlorientierten Quartiersarbeit und zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur, vor allem in benachteiligten Stadtteilen, entstehen.
Ausbau der Maßnahmen für die Schuldnerberatung
Die finanzielle Unterstützung der Ausbildung/Qualifizierung in der Schuldnerberatung hilft den Beratungsstellen, neue Beratungskräfte zu gewinnen und versetzt sie in die Lage, personell auf steigende Nachfrage reagieren zu können. Als Teil des Corona-Arbeitsmarktprogramms konnten unter Nutzung der Mittel aus dem HWSP in den Jahren 2021 und 2022 bereits insgesamt zehn Beschäftigte der Hamburger Schuldnerberatungsstellen die erforderliche Qualifizierung absolvieren, so dass nach erfolgreichem Abschluss der sogenannten Zertifikatskurse zehn zusätzliche Beratungsfachkräfte zur Verfügung stehen. Dieser Weg wird durch zusätzliche 100.000 Euro jeweils in 2023 und 2024 weitergeführt.
Förderung der Erwerbsbeteiligung von Migrant:innen
Die Arbeit von Migrantenselbstorganisationen unterstützen wir mit zusätzlich 100.000 Euro im Jahr für die Integrationsarbeit sowie die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund. Mit den bis Mitte 2023 zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Programm REACT-EU wurde im Rahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms das ESF-Vorhaben Jobcoach vorübergehend aufgestockt. Das Vorhaben richtet sich an gering qualifizierte Erziehende im Leistungsbezug und erreicht weit überwiegend alleinerziehende Frauen mit Migrationshintergrund. Infolge der Corona-Pandemie war gerade diese Personengruppe besonders stark von Jobverlusten betroffen. Die Förderung der Erwerbstätigkeit sichert Einkommen, Unabhängigkeit und die Möglichkeit zur Überwindung von Armutsgefährdung.
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