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AutorenbildJan Koltze

Mindestlohn steigt deutlich

Die Mindestlohnkommission hat heute die nächste Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Demnach soll der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro steigen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in Recht umzusetzen, damit der höhere Mindestlohn mit Beginn des nächsten Jahres wirkt.



DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und Mitglied der Mindestlohnkommission sagte dazu am Dienstag in Berlin:


„Trotz schwieriger Verhandlungen hat sich die Mindestlohnkommission einstimmig für ein Anheben des Mindestlohns ausgesprochen, der im zweiten Jahr des Erhöhungszeitraums mit 10,45 Euro auch deutlich über dem Tarifindex liegen wird.


Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr im Portmonee der Beschäftigten.


Der von vielen geäußerte Wunsch nach einer Aussetzung der Erhöhung konnte sich in der Kommission am Ende nicht durchsetzen. Im Jahr 2023 setzt die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro auf. Das ist ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten 12 Euro zu kommen. 


Klar ist, dass der Mindestlohn lediglich eine untere Haltelinie sein kann. Gute und möglichst umfassend geltende Tarifverträge bleiben für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden. Dazu ist auch der Gesetzgeber aufgerufen.“


Die Kommission hat sich darauf verständigt, den Mindestlohn in vier Schritten alle sechs Monate bis zum 31.12.2022 zu erhöhen. In einem ersten Schritt steigt der Mindestlohn ab dem 1.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.07.21 folgen 9,60 Euro, zum 1.01.22 dann 9,82 Euro und zum 1.07.22 schließlich 10,45 Euro. Somit steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren insgesamt um 11,8 Prozent.

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