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AutorenbildJan Koltze

Steuerfreien Bonus gewähren und Corona-Helden unterstützen

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützung von bis zu 1.500 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Ein entsprechender Erlass des Bundesfinanzministeriums tritt in diesen Tagen in Kraft. Arbeitssenatorin Dr. Melanie Leonhard und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel appellieren an die Unternehmen, davon Gebrauch zu machen.



Arbeitssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Alle packen mit an, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Der Staat unterstützt Unternehmen mit Soforthilfe-Paketen und stellt mit dem Sozialpaket wirksame Hilfen für Beschäftigte bereit, damit niemand vor dem Nichts steht. Die Unternehmen sind aber auch gefordert, besondere Leistung auch besonders anzuerkennen. Die Menschen in den Berufen, die im Moment besonders belastet sind, verdienen mehr – ich wünsche mir, dass Arbeitgeber in Pflege, Einzelhandel, Gebäudereinigung und darüber hinaus von der Möglichkeit des steuerfreien Bonus auch Gebrauch machen.“


Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Alle die, die gerade jetzt verstärkt im Einsatz sind, verdienen Anerkennung nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Mit dem Erlass hat das Bundesfinanzministerium einen wirksamen Anreiz geschaffen, damit Unternehmen ihre Corona-Helden, die in der derzeitigen Situation Außergewöhnliches leisten, zusätzlich unterstützen können. Viele private Arbeitgeber in den aktuell besonders geforderten Bereichen, zum Beispiel des Lebensmitteleinzelhandels, sollten das wohlwollend prüfen und ihren eigenen Bonus eng am Erlass des Bundesfinanzministeriums ausrichten, um insbesondere die Steuerfreiheit nutzen zu können.“


Hintergrund


Laut des mit den Ländern (das heißt auch mit der Hamburger Finanzbehörde) abgestimmten Erlasses des Bundesfinanzministeriums für einen steuerfreien Corona-Bonus können Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen an ihre Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 nach § 3 Nummer 11 Einkommensteuergesetz auszahlen. Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Hamburg hatte bereits Ende der letzten Woche angekündigt, für Pflegekräfte einen entsprechenden Bonus zu ermöglichen.

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